Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Wenn Sie sich für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass bewerben, dann müssen Sie sich einer Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung unterziehen. Das darauffolgend erstellte psychologische Gutachten ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) erforderlich und gibt Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber.
In Anlage an die Durchführungsverordnung gliedert sich die Überprüfung in zwei Teile: Der erste Teil ergibt sich aus einem Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich in diesem Teil Auffälligkeiten zeigen, so werden diese im zweiten Teil bei einem weiteren Fachgespräch hinterfragt. Hierbei wird auch eine besonderer Augenschein auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen geworfen.
Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften ersichtlich, die hinweisend für die Verlässlichkeit der Person sind. Zusätzlich wird der Lebenslauf des Bewerbers erhoben und miteinbezogen.
Folgende Persönlichkeitseigenschaften werden beispielsweise erfasst:
- emotionale Stabilität
- Selbstkontrolle
- soziale Anpassungsfähigkeit
- die Aggressionstendenz
- Suchtneigung
- Risikobereitschaft
Der Zeitbedarf für die Testung ist abhängig von individuellen Umständen des Bewerbers und kann bei einem Vorgespräch mit dem zuständigen Psychologen/der zuständigen Psychologin vor Ort geklärt werden. Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung besteht aus drei Teilen: Einem Vorgespräch, nachfolgend ausgewählte psychologische Tests und Fragebögen, wobei zwischen den einzelnen Tests auch Pausen eingelegt werden können und einem Explorationsgespräch.
Nach der Testung wird das Testergebnis mit dem Bewerber besprochen und das daraus folgende Gutachten wird je nach Wunsch entweder dem Bewerber oder der Behörde übermittelt.
Kosten für eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt und sind für eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung österreichweit einheitlich geregelt.
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